Biwak neben DeepIP
Stand 9. August 2026 · 8 Minuten Lesezeit
Biwak-Produktstand: 6. September 2026. Der Stichtag unten bezieht sich auf die Angaben zum Vergleichsanbieter.
Diese Seite ist für Kanzleien geschrieben, und sie ist die unbequemste der Reihe: DeepIP kann in seinem Fach mehr als Biwak, hat mehr Geld, mehr Kunden und ein Zertifikat, das wir nicht haben. Wer nur Bestätigung sucht, ist hier falsch.
Die Konstellation, weil sie oft falsch erzählt wird: PatentMaker entstand als internes Werkzeug in einer großen deutschen IP-Kanzlei. Im Juni 2026 hat DeepIP (Paris/New York) es übernommen; das Münchner Büro sitzt in den Räumen dieser Kanzlei, die daran keine Anteile hält — Referenzpartner und Vermieter. Finanzierung über 40 Mio. USD, davon 25 Mio. in einer Runde im März 2026.
Der eine Befund, an dem für eine deutsche Kanzlei alles hängt: DeepIP hostet nach eigenen Angaben in den USA. Auf der eigenen Startseite steht in einem Kundenzitat „Deployed on U.S.-based Microsoft Azure servers“, und die Sicherheitsseite enthält keine Zusage zur EU-Datenresidenz — sie nennt ein Modell auf Azure, Nullaufbewahrung und kein Training auf Kundendaten. Das sind drei gute Zusagen. Nur beantworten sie die Frage des Berufsrechts nicht.
Denn § 203 StGB fragt nicht, ob jemand tatsächlich hineinsieht. Er fragt, ob jemand hineinsehen könnte — und macht die betreffende Person damit zur „mitwirkenden Person“ mit allem, was daran hängt.
Nebeneinander
| Biwak | DeepIP | |
|---|---|---|
| Wo die Verarbeitung liegt | Lokale Werkzeuge auf dem Rechner; Modellinhalte über Biwak an den Modellanbieter. | Nach eigener Angabe auf US-Servern von Microsoft Azure; keine veröffentlichte EU-Residenzzusage. |
| Fachtiefe im Patentwesen | Allgemeine Werkbank. Die Aufgaben der Kanzlei werden als Vorlagen eingerichtet, nicht als Fachlogik geliefert. | Auf Patentarbeit gebaut, mit entsprechender Fachtiefe und Einbindung in die Schreibumgebung. |
| Zertifizierung | Keine. Wir sagen es, statt es anzudeuten. | PatentMaker ist nach eigener Angabe ISO/IEC 27001 zertifiziert. |
| Papiere für das Berufsgeheimnis | Vertragsunterlagen sind vor dem Einsatz zu prüfen. Die lokale App ersetzt keine Vereinbarung zum Berufsgeheimnis. | Nach eigener Angabe Zusatzvereinbarungen zum Berufsgeheimnis mit den großen Modellanbietern, ausdrücklich mit Bezug auf § 39c PAO und § 203 StGB. |
| Nachvollziehbarkeit | Jeder Schritt sichtbar, lokales Protokoll als Textdatei. | Öffentlich nicht im Einzelnen ausgewiesen. |
| Preis | Mit Biwak-Konto und verfügbarem Zusatzguthaben auch ohne Abo nutzbar. | Nach öffentlich verfügbaren Angaben 350 bis 420 USD je Nutzer und Monat. |
| Unabhängig geprüft | Nein. Keine Zahl von uns ist von Dritten bestätigt. | Ebenfalls nein: Am einzigen unabhängigen Produkttest im Feld hat der Anbieter unter seinem früheren Namen nach Angabe des Prüfers nicht teilgenommen. |
| Kundenzahlen | Keine, und wir erfinden keine. | Selbstauskunft. Auf der eigenen Startseite steht neben „bis zu 70 % Zeitersparnis“ ein Kundenzitat mit „approximately 20 %“. |
Was DeepIP besser kann
Dieser Abschnitt steht auf jeder Vergleichsseite, und er ist nicht dekorativ. Wenn einer der folgenden Punkte für Sie entscheidend ist, ist die Antwort nicht Biwak.
- Fachtiefe. Ein Werkzeug, das für Anmeldungstexte gebaut ist, kennt deren Form. Biwak ist eine allgemeine Werkbank; die Fachaufgaben werden dort eingerichtet.
- ISO/IEC 27001. Nach eigener Angabe vorhanden. Uns fehlt sie, und Lokalität hilft dagegen nicht.
- Die Papiere sind schon unterschrieben. Zusatzvereinbarungen zum Berufsgeheimnis mit den Modellanbietern, ausdrücklich auf § 39c PAO und § 203 StGB bezogen — das ist genau die Arbeit, die bei uns noch offen ist.
- Ein Unternehmen mit Bestand. Finanzierung, Mitarbeiter, Standorte, ein Support, der nicht aus einer Person besteht.
- Einbindung in die Werkzeuge der Kanzlei. Wer in Word arbeitet, will darin arbeiten und nicht daneben.
Prüfen Sie DeepIP, wenn die spezialisierten Funktionen für Patentarbeit Ihren Bedarf decken. Prüfen Sie Biwak für allgemeine lokale Dateiarbeit. Bei beiden sind die tatsächliche Modellverarbeitung und die erforderlichen Vereinbarungen maßgeblich.
Woher die Angaben kommen
Alle Angaben über DeepIP stammen aus öffentlichen Quellen des Anbieters, geprüft am 9. August 2026. Preise, Aufbewahrungsfristen und Regionen ändern sich; jede Angabe ist deshalb datiert. Wer einen Fehler findet, schreibt an kontakt@biwak.ai — wir korrigieren mit Datum, nicht still.
- Eigene Startseite und Sicherheitsseite von DeepIP, abgerufen 9. August 2026: Hosting-Zitat, Modell auf Azure, Nullaufbewahrung, kein Training; keine EU-Residenzzusage.
- Eigene Angaben von PatentMaker zu ISO/IEC 27001 und zu Zusatzvereinbarungen zum Berufsgeheimnis mit Bezug auf § 39c PAO und § 203 StGB.
- Redaktionelle Berichterstattung zur Übernahme im Juni 2026 und zur Finanzierungsrunde im März 2026.
- H. H. Perritt Jr. (Chicago-Kent) für AIPLA INNOVATE, unabhängiger Produkttest im IP-Feld; dort die Angabe zur Nichtteilnahme.
- BRAK, Hinweise zum Einsatz von KI (Dezember 2024), S. 4 — zur Frage der Zugriffsmöglichkeit.
- § 203 Abs. 4 StGB, § 43e BRAO, § 39c PAO, § 31 Abs. 2 Nr. 2 PatG.
Was dazu gefragt wird
Löst lokale Verarbeitung das Problem mit § 203 StGB?
Die lokale App ersetzt keine Prüfung der Datenflüsse und erforderlichen Vereinbarungen. Berücksichtigen Sie Biwak und die eingesetzten Modellanbieter; Datenschutz, Berufsgeheimnis und mögliche Drittlandübermittlungen sind anhand des konkreten Einsatzes zu prüfen.
Reichen Nullaufbewahrung und „kein Training“ nicht?
Für die DSGVO helfen sie. Für § 203 StGB nicht ohne Weiteres: Die BRAK stellt in ihren Hinweisen von Dezember 2024 klar, dass es nicht darauf ankommt, ob der Anbieter tatsächlich Kenntnis nimmt — „Ausreichend ist … dass sie die Möglichkeit dazu haben.“ Das ist eine andere Prüfung als die datenschutzrechtliche, und sie geht weiter.
Warum nennen Sie Zahlen des Wettbewerbers, aber keine eigenen?
Weil wir keine haben. Kein Kunde, keine gemessene Zeitersparnis, kein unabhängiger Test. Sobald wir eine Zahl haben, steht sie mit Erhebungsart und Datum hier. Bis dahin ist die Abwesenheit einer Zahl die ehrlichere Angabe als eine, die wir uns ausdenken.
Ist das nicht unfair gegenüber DeepIP?
Prüfen Sie es. Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle des Anbieters selbst oder aus redaktioneller Berichterstattung, jede ist datiert, und der Abschnitt „Was DeepIP besser kann“ ist nicht kürzer als der Rest. Wenn eine Angabe überholt oder falsch ist, schreiben Sie uns — wir korrigieren mit Datum. Das gilt auch für den Anbieter selbst.