Was verlangt Art. 4 KI-Verordnung seit dem 27. Juli 2026?
Art. 4 verlangt, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Bis zum 26. Juli 2026 mussten sie „nach besten Kräften sicherstellen“, dass ihr Personal über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt. Aus einer Pflicht zum Ergebnis ist damit eine Pflicht zum Bemühen geworden.
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind […]. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.
| Fassung vom 13. Juni 2024 (angewandt ab 2. Februar 2025) | Fassung seit 27. Juli 2026 | |
|---|---|---|
| Pflicht | Maßnahmen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ vorhanden ist | Maßnahmen, um die „Entwicklung der KI-Kompetenz“ zu unterstützen |
| Niveau je Person | nicht ausdrücklich geregelt | ausdrücklich kein bestimmtes Niveau geschuldet |
| Verpflichtet | Anbieter und Betreiber | unverändert: Anbieter und Betreiber |
| Zu berücksichtigen | Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext, betroffene Personen | unverändert |
| Kommission und Mitgliedstaaten | keine Regelung in Art. 4 | unterstützen die Unternehmen, besonders KMU; die Kommission veröffentlicht Praxisbeispiele (Abs. 2) |
| Europäisches KI-Gremium | keine Regelung in Art. 4 | beschließt Empfehlungen mit gemeinsamen Zielen (Abs. 3) |
Die Änderung ist beschlossen und gilt; sie ist kein Entwurf mehr. Die Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital-Omnibus zur KI“) stammt vom 8. Juli 2026, steht seit dem 24. Juli 2026 im Amtsblatt und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Die Kommission hatte am 19. November 2025 vorgeschlagen, die Pflicht ganz auf Kommission und Mitgliedstaaten zu verlagern. Beschlossen wurde ein Mittelweg: Die Pflicht der Unternehmen bleibt, aber als Pflicht, sich zu bemühen. Die Begründung steht in Erwägungsgrund 8: Strenge Pflichten passten nicht für alle Unternehmen und belasteten besonders kleinere.
Wer muss für KI-Kompetenz sorgen?
Verpflichtet ist jedes Unternehmen, das ein KI-System anbietet oder beruflich einsetzt, unabhängig von Größe und Branche. Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4 KI-Verordnung, wer ein KI-System „in eigener Verantwortung verwendet“, es sei denn im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit. Wer ein Büro mit KI-Werkzeugen betreibt, ist also Betreiber; wie sich Anbieter und Betreiber abgrenzen, erklärt der Artikel zu den Fristen der KI-Verordnung.
- Beschäftigte, die KI-Werkzeuge nutzen, auch gelegentlich. Die Kommission bejaht die Pflicht ausdrücklich für ein Unternehmen, dessen Beschäftigte ChatGPT etwa für Werbetexte oder Übersetzungen verwenden: Sie sollten über die besonderen Risiken informiert werden, zum Beispiel erfundene Angaben.
- Andere Personen, die in Ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen. Die Kommission nennt als Beispiele Auftragnehmer, Dienstleister und Kunden. Auch sie brauchen die Fähigkeiten, die ihre Aufgabe verlangt.
- Nicht erfasst ist die rein private Nutzung. Wer im Betrieb nicht mit KI-Systemen arbeitet, gehört nicht zum Personenkreis des Art. 4.
Strenger ist es bei Hochrisiko-Systemen: Betreiber müssen die menschliche Aufsicht Personen übertragen, die über die „erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis“ verfügen (Art. 26 Abs. 2 KI-Verordnung). Für Systeme nach Anhang III, etwa in Personalauswahl oder Kreditvergabe, gilt das nach dem Omnibus ab dem 2. Dezember 2027.
Was gehört in eine KI-Schulung?
Welche Inhalte eine Schulung haben muss, legt die Verordnung nicht fest. Maßstab ist die Definition in Art. 3 Nr. 56, dazu nennt die Kommission vier Überlegungen, und die Bundesnetzagentur empfiehlt einen stufenweisen Aufbau.
„KI-Kompetenz“ [bezeichnet] die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.
- Allgemeines Verständnis: Was ist KI, wie funktioniert sie, welche KI wird im Unternehmen genutzt, welche Chancen und Gefahren hat sie?
- Rolle: Entwickelt das Unternehmen KI-Systeme, oder nutzt es Systeme anderer?
- Risiko: Was müssen Beschäftigte über das konkrete System wissen, und welche Risiken müssen sie kennen und vermeiden?
- Zuschnitt: Maßnahmen je nach Vorwissen, Erfahrung und Ausbildung der Personen und nach dem Einsatzzweck.
So fassen die Fragen und Antworten der Kommission (zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026) die Mindestüberlegungen zusammen. Die Bundesnetzagentur schlägt drei Stufen vor: Grundlagen für alle, fortgeschrittene Kompetenz zu den eingesetzten Systemen und rollenspezifische Vertiefung, etwa zu Technik, Recht oder Ethik. Die Bundesnetzagentur betont, dass ihre Vorschläge weder verpflichtend noch abschließend sind; die Kommission sagt, es gebe keine Einheitslösung und keine strikten Vorgaben.
- Wie Sprachmodelle arbeiten: Sie berechnen wahrscheinliche Antworten und können deshalb Angaben erfinden.
- Welche KI-Werkzeuge im Betrieb freigegeben sind und für welche Aufgaben.
- Welche Daten hinein dürfen: keine personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnisse oder Mandantendaten ohne ausdrückliche Freigabe.
- Ergebnisse prüfen: Zahlen, Zitate, Fundstellen und Rechenwege nachvollziehen; entscheiden tut ein Mensch.
- Rechte Dritter: fremde Texte, Bilder und Daten nur verwenden, wenn der Betrieb es darf.
- Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung: Deepfakes offenlegen, ebenso KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, sofern sie nicht redaktionell geprüft und verantwortet werden.
- Manipulierte Eingaben erkennen, etwa Dokumente oder Webseiten mit versteckten Anweisungen an die KI.
- Meldeweg: An wen sich Beschäftigte bei Fehlern, Datenpannen oder Zweifeln wenden.
Brauchen Sie ein Zertifikat oder eine bestimmte Schulung?
Nein. Die KI-Verordnung schreibt weder ein Zertifikat noch ein bestimmtes Format vor; die Maßnahmen können intern oder extern stattfinden, als Selbstlernprogramm, Workshop oder mehrstufige Fortbildung. Die Kommission sagt dazu knapp, es brauche kein Zertifikat; Unternehmen könnten Schulungen und andere Maßnahmen intern festhalten.
Die KI-VO sieht keine Zertifizierungspflicht für in Anspruch genommene Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen vor. Die Maßnahmen können sowohl intern als auch extern durchgeführt werden.
Ausdrücklich nicht vorgeschrieben sind nach der Bundesnetzagentur:
- garantierte KI-Kompetenzniveaus bei einzelnen Personen
- formalisierte oder standardisierte Trainingsmaßnahmen
- externe Zertifizierungen der durchgeführten Maßnahmen
- die Einführung eines KI-Beauftragten
Umgekehrt reicht es nach Einschätzung der Kommission in vielen Fällen nicht, sich nur auf die Gebrauchsanweisung eines Werkzeugs zu verlassen oder Beschäftigte zu bitten, sie zu lesen. Ein Zertifikat eines Schulungsanbieters kann Teil Ihrer Dokumentation sein, mehr nicht: Ein bestimmtes Nachweisformat verlangt die Verordnung nicht.
Wie dokumentieren Sie die Maßnahmen?
Mit einer einfachen Tabelle: Die Bundesnetzagentur empfiehlt, mindestens die Art der Maßnahme, ihren inhaltlichen und zeitlichen Umfang und die teilnehmenden Personen festzuhalten, dazu regelmäßige Auswertung und Auffrischung nach Bedarf. Ein Mangel an KI-Kompetenz kann nach ihrer Einschätzung als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten, vor allem wenn ein Schaden entsteht; die Dokumentation ist dann Ihr Beleg.
| Datum | Maßnahme | Inhalt | Umfang | Teilnehmende | Auffrischung |
|---|---|---|---|---|---|
| 6. Oktober 2026 | Grundschulung, intern | Grundlagen, freigegebene Werkzeuge, Datenregeln, Ergebnisse prüfen, Meldeweg | 90 Minuten | alle 12 Beschäftigten, Liste mit Unterschrift | Oktober 2027 oder bei neuem Werkzeug |
| 13. Oktober 2026 | Einweisung in ein Werkzeug | Bedienung, Grenzen, typische Fehler am eigenen Beispiel | 45 Minuten | Buchhaltung, 3 Personen | bei größerer neuer Version |
| 20. Oktober 2026 | KI-Richtlinie ausgegeben | erlaubte Zwecke, verbotene Daten, Prüfpflicht, Ansprechpartner | Lesebestätigung | alle Beschäftigten | jährlich überprüfen |
Legen Sie Tabelle, Unterlagen und Teilnehmerlisten zusammen ab. Kommt ein neues Werkzeug, eine neue Aufgabe oder eine neue Person hinzu, folgt ein neuer Eintrag. Die Teilnehmerliste enthält personenbezogene Daten; halten Sie sie so knapp wie möglich.
Wer kontrolliert, und was droht bei Verstößen?
Zuständig ist in Deutschland die Bundesnetzagentur, und ein Bußgeld für Verstöße gegen Art. 4 gibt es am 23. September 2026 weder in der KI-Verordnung noch im deutschen Durchführungsgesetz. Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026 ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.
- Aufsicht: Nach § 2 Abs. 1 KI-MIG ist die Bundesnetzagentur die für die Einhaltung der KI-Verordnung zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt; für beaufsichtigte Finanzunternehmen ist es die BaFin.
- Befugnisse: Die Behörden haben die Befugnisse nach Art. 14 und 16 der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 (§ 11 KI-MIG), können also Unterlagen anfordern, prüfen und Maßnahmen anordnen.
- Bußgelder: Art. 99 Abs. 3 bis 5 KI-Verordnung nennen Art. 4 nicht. § 15 KI-MIG erfasst nur bestimmte Informations-, Zugangs-, Folgenabschätzungs- und Erläuterungspflichten, mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro.
- Haftung: Entsteht ein Schaden, kann fehlende KI-Kompetenz als Sorgfaltsverstoß gewertet werden; auch deshalb lohnt es sich, sauber zu dokumentieren.
Die Kommission betont, jede Sanktion müsse verhältnismäßig sein, und hält sie für wahrscheinlicher, wenn ein Vorfall nachweislich auf fehlende Schulung oder Anleitung zurückgeht. Nach ihren Fragen und Antworten beaufsichtigen die nationalen Marktüberwachungsbehörden Art. 4 seit August 2026.
Wie setzen Sie Art. 4 im Betrieb um?
In fünf Schritten, vom Bestand bis zur Auffrischung. Eine Standardlösung verlangt niemand, aber die Entscheidung soll laut Bundesnetzagentur „plausibel und nachvollziehbar“ sein: Halten Sie fest, warum die gewählten Maßnahmen zu Werkzeugen, Aufgaben und Vorwissen passen.
- Bestand aufnehmen
Welche Personen nutzen welche KI-Systeme wofür? Dazu zählen KI-Funktionen in bestehender Software und Werkzeuge, die Beschäftigte auf eigene Faust verwenden.
- Rolle und Risiko klären
Sind Sie nur Betreiber oder auch Anbieter? Gibt es Einsätze mit besonderem Risiko, etwa bei Personalentscheidungen oder mit Gesundheitsdaten?
- Regeln festlegen
Eine kurze KI-Richtlinie: freigegebene Werkzeuge, erlaubte Zwecke, verbotene Daten, Prüfpflicht, Meldeweg. Was datenschutzrechtlich hineingehört, steht im Artikel ChatGPT im Unternehmen.
- Schulen
Grundschulung für alle, die KI nutzen, Einweisung in das jeweilige Werkzeug für die, die es bedienen, und Vertiefung für Rollen mit besonderem Risiko.
- Dokumentieren und auffrischen
Die Tabelle führen, Maßnahmen einmal im Jahr auswerten und bei neuen Werkzeugen, Aufgaben oder Personen nachschulen.
Häufige Fragen
Gilt Art. 4 auch, wenn Beschäftigte nur ChatGPT nutzen?
Ja. Wer ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung verwendet, ist Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Die Kommission bejaht die Pflicht ausdrücklich für ein Unternehmen, dessen Beschäftigte ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen; sie sollten über die besonderen Risiken informiert werden, etwa erfundene Angaben.
Ist eine KI-Schulung mit Zertifikat Pflicht?
Nein. Weder die KI-Verordnung noch die Bundesnetzagentur verlangen ein Zertifikat oder einen externen Anbieter. Eine interne Schulung mit Teilnehmerliste genügt als Nachweis, wenn sie zu den eingesetzten Werkzeugen und Aufgaben passt.
Gibt es ein Bußgeld, wenn wir nicht schulen?
Einen eigenen Bußgeldtatbestand gibt es am 23. September 2026 nicht: Weder Art. 99 KI-Verordnung noch § 15 KI-MIG nennen Art. 4. Die Bundesnetzagentur kann aber Unterlagen anfordern und Maßnahmen anordnen, und nach einem Schaden kann fehlende Schulung als Sorgfaltsverstoß gewertet werden.
Müssen alle Beschäftigten geschult werden?
Maßnahmen braucht es für alle, die in Ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen, auch für Dienstleister. Umfang und Tiefe dürfen sich nach Rolle, Vorwissen und Risiko unterscheiden. Wer im Betrieb nicht mit KI-Systemen arbeitet, gehört nicht zum Personenkreis des Art. 4.
Wie oft muss die KI-Schulung wiederholt werden?
Eine feste Frist gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Maßnahmen regelmäßig auszuwerten und bei Bedarf aufzufrischen, etwa wenn sich Werkzeuge, Aufgaben oder die Technik ändern. Ein jährlicher Termin und eine Nachschulung bei jedem neuen Werkzeug sind ein praktikabler Rhythmus.
Was hat der Digital-Omnibus an Art. 4 geändert?
Er hat die Pflicht abgeschwächt, aber nicht gestrichen. Statt ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz nach besten Kräften sicherzustellen, müssen Anbieter und Betreiber seit dem 27. Juli 2026 Maßnahmen zur Förderung ergreifen, ohne ein bestimmtes Niveau je Person zu schulden. Kommission und Mitgliedstaaten sollen die Unternehmen dabei unterstützen, besonders kleine und mittlere.
Quellen
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI) vom 8. Juli 2026, Amtsblatt vom 24. Juli 2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3, 4, 26, 50 und 99
- Europäische Kommission: AI Literacy – Questions & Answers (zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026)
- Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz
- Bundesnetzagentur: Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung, Juni 2025 (alte Fassung)
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026, §§ 2, 11 und 15
- § 98 BetrVG: Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
- Europäische Kommission: Living repository of AI literacy practices
Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Er ist die Vorarbeit, die wir für uns selbst machen mussten, mit den Fundstellen, damit Ihre Anwältin nicht bei Null anfängt. Wo eine Frage von Ihren Umständen abhängt, steht es dabei.