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biwak

Ratgeber

Autor

Hermann Hampel

Stand 24. September 2026

Hermann Hampel, Gründer von Biwak
Hermann HampelGründer von Biwak · München

Werdegang

Hermann Hampel arbeitet seit 2017 dort, wo Technik in den Alltag von Unternehmen kommt. Heute leitet er hauptberuflich ein Team für KI-Lösungen in einem international tätigen Industrieunternehmen. Dort bringt er Sprachmodelle und Automatisierung von der Idee in den produktiven Betrieb, einschließlich Datenzugriff, Sicherheit und Schulung der Fachabteilungen. Davor war er mehrere Jahre in der Fahrzeugentwicklung tätig: zuletzt als Leiter eines Innovationsteams mit rund zehn Personen und als technischer Projektleiter eines Forschungsprojekts, das KI-gesteuerte Straßenbeleuchtung bis in den Feldbetrieb brachte. Seine ersten Projekte waren der Aufbau einer öffentlichen Schnellladestation und Tests von Anzeigesystemen für Fahrerassistenz. Biwak ist aus dieser Arbeit entstanden: Viele Betriebe wollen KI nutzen, können ihre Unterlagen aber nicht einfach irgendwohin schicken.

Verantwortung für den Ratgeber

Hermann Hampel ist nach § 18 Abs. 2 MStV für die redaktionellen Inhalte dieser Website verantwortlich (Impressum) und steht mit seinem Namen über jedem Artikel im Ratgeber. Biwak bietet selbst ein KI-Werkzeug an und ist deshalb nicht neutral: Wo Biwak vorkommt, steht auch, wofür es nicht taugt, und Vergleiche nennen, was andere besser können.

Wie die Artikel entstehen

  1. Entwurf. Recherche und Entwurf entstehen mit KI-Unterstützung, auf Grundlage von Gesetzestexten, Behörden- und Herstellerangaben, die im Artikel verlinkt sind.
  2. Unabhängige Prüfung. Ein getrennter, KI-gestützter Prüfdurchgang, der den Entwurf nicht geschrieben hat, gleicht die tragenden Rechts-, Zahlen- und Anbieterangaben am Rohtext der Quellen ab, nicht an Zusammenfassungen, und prüft den Text gegen Googles Richtlinien für hilfreiche Inhalte.
  3. Prüfprotokoll. Für jeden Artikel steht in einem Protokoll, welche Angabe an welcher Quelle mit welchem Auszug geprüft wurde und mit welchem Ergebnis. Gesperrte Seiten wurden über das Amtsblatt der EU oder das Web-Archiv gelesen, keine Sperre umgangen. Geprüft sind die tragenden Angaben, nicht jeder einzelne Satz.

Unter jedem Artikel steht im Kasten „Über diesen Artikel“, wann seine Angaben zuletzt an den Quellen abgeglichen wurden und ob ein Mensch ihn freigegeben hat. Die Übersicht dazu steht unter So entsteht der Ratgeber.

Artikel im Ratgeber

Büroaufgaben mit KI

KI für Ihre Branche

Recht und Datenschutz

Einführung und Grundlagen

Werkzeuge im Vergleich

Kontakt

Per E-Mail an kontakt@biwak.ai oder telefonisch unter 0176 81520363. Alle Wege stehen auf der Seite Kontakt.

Häufige Fragen

Wer schreibt den Biwak-Ratgeber?

Verantwortlich ist Hermann Hampel, der Gründer von Biwak. Die Texte entstehen mit KI-Unterstützung und werden in einem getrennten, KI-gestützten Durchgang an ihren Quellen geprüft. Das steht in jedem Artikel im Kasten „Über diesen Artikel“.

Hat eine Anwältin oder ein Steuerberater die Artikel geprüft?

Nein. Eine Prüfung durch Berufsträger hat nicht stattgefunden, deshalb sind die Rechtsartikel keine Rechtsberatung. Sie nennen ihre Fundstellen, damit Ihre Beraterin nicht bei null anfängt.

Wie melde ich einen Fehler in einem Artikel?

Per E-Mail an kontakt@biwak.ai, mit der Adresse des Artikels und der Stelle. Biwak korrigiert und nennt das Datum der Änderung am Artikel.