Was verlangt das Berufsrecht, wenn Anwälte KI nutzen?
Drei Pflichten tragen die Antwort. § 43a Abs. 2 BRAO verpflichtet zur Verschwiegenheit über alles, was in Ausübung des Berufes bekannt geworden ist, nach den Hinweisen der BRAK einschließlich der Namen von Mandanten und der Tatsache, dass es ein Mandat gibt. § 43e BRAO regelt, wann Dienstleister, also auch KI-Anbieter, Zugang zu diesen Tatsachen bekommen dürfen. § 43 BRAO verlangt gewissenhafte Berufsausübung und damit die eigene Prüfung jedes Arbeitsergebnisses.
- Zugang nur, soweit erforderlich (§ 43e Abs. 1), und nur nach sorgfältiger Auswahl des Anbieters (Abs. 2).
- Vertrag in Textform (Abs. 3): Verschwiegenheitsverpflichtung unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Kenntnisnahme nur soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, Regel für weitere Personen.
- Dienstleister im Ausland (Abs. 4): nur, wenn der dortige Schutz der Geheimnisse dem im Inland vergleichbar ist.
- Einwilligung des Mandanten (Abs. 5), wenn die Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient.
Die Vertragspflicht schützt auch Sie selbst. Nach § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer nicht dafür gesorgt hat, dass eine mitwirkende Person zur Geheimhaltung verpflichtet wurde, wenn diese ein Geheimnis offenbart. Für den Zugang kommt es nach den Hinweisen der BRAK nicht darauf an, ob der Anbieter tatsächlich hineinsieht; die Möglichkeit genügt. Die Einzelheiten stehen im Artikel KI und § 203 StGB. Für Steuerberater gilt mit § 62a StBerG eine gleich aufgebaute Vorschrift, wie die Tabelle im Artikel KI für Steuerberater zeigt.
Was raten BRAK und DAV?
Beide halten KI für berufsrechtlich zulässig, ziehen die Grenze beim Mandatsgeheimnis aber unterschiedlich. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat im Dezember 2024 Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz veröffentlicht, der Deutsche Anwaltverein im Juli 2025 die Initiativ-Stellungnahme Nr. 32/2025. Nebeneinander gelesen:
| Frage | BRAK, Hinweise (Dezember 2024) | DAV, Stellungnahme 32/2025 (Juli 2025) |
|---|---|---|
| Mandatsgeheimnisse in ein Sprachmodell? | bei Sprachmodellen wie ChatGPT nach damaligem Stand nicht erforderlich, jedenfalls bei frei zugänglichen Versionen; möglichst nur abstrakte Anfragen ohne Rückschluss auf ein Mandat | zulässig gegenüber einem nach § 43e BRAO ausgewählten und verpflichteten Anbieter, soweit erforderlich; in frei verfügbare Werkzeuge nie |
| Anonymisieren? | Dokumente wenn möglich vorher vollständig anonymisieren; Namen und Anschriften zu entfernen genügt regelmäßig nicht | Pflicht bei frei verfügbaren Werkzeugen; bei verpflichteten Dienstleistern keine allgemeine Pflicht |
| Einwilligung nach § 43e Abs. 5 | nicht gesondert behandelt | nur, wenn das Werkzeug unmittelbar einem einzelnen Mandat dient, nicht bei einem allgemeinen Kanzleiwerkzeug |
| Anbieter im Ausland | nicht abschließend geklärt; Anbieter mit Servern in Deutschland oder Europa bevorzugen | für EU-Staaten vergleichbarer Schutz nach der Gesetzesbegründung; die Praxis orientiert sich an Datenschutzmaßstäben |
| Prüfung der Ergebnisse | eigenverantwortliche Überprüfung und Endkontrolle stets erforderlich | Belegstellen vollständig prüfen; ungeprüfte Übernahme nur, wenn der Mandant das ausdrücklich will |
| Mandanten über KI informieren? | keine berufsrechtliche Pflicht; Transparenz und im Zweifel eine vertragliche Regelung empfohlen | keine allgemeine Berufspflicht |
| Training mit Mandatsdaten | kein eigener Punkt | vertraglich ausschließen |
Für die Praxis heißt das: Wer der vorsichtigeren Linie der BRAK folgt, gibt Mandatsgeheimnisse gar nicht erst in ein Sprachmodell. Die Linie des DAV setzt einen Anbieter voraus, der nach § 43e Abs. 3 BRAO in Textform verpflichtet ist und Training mit Mandatsdaten vertraglich ausschließt. Einig sind sich beide darin, dass die Verantwortung für das Ergebnis beim Anwalt bleibt.
Welche Legal-AI-Werkzeuge gibt es für deutsche Kanzleien?
Neben allgemeinen Chat-Assistenten bieten juristische Verlage und Legal-Tech-Anbieter eigene Arbeitsumgebungen an. Sie verbinden ein Sprachmodell mit einer juristischen Datenbank und belegen Antworten mit Fundstellen. Stand September 2026 beschreiben die Anbieter ihre Angebote so:
| Angebot | Inhalte im Hintergrund | Funktionen laut Anbieter |
|---|---|---|
| Beck-Noxtua (C.H.Beck und Noxtua) | Inhalte aus beck-online | Recherche zu Rechtsfragen, Prüfung von Dokumenten, Entwürfe; zitierfähige Quellen; der Anbieter nennt DS-GVO, § 43a und § 43e BRAO sowie § 203 StGB |
| juris KI-Suite | ausschließlich der juris Datenraum | Recherche, Analyse, Textentwürfe für Schriftsätze und Mandantenschreiben, Auswertung von Dokumenten; zitierfähige Quellenverweise; Verarbeitung auf Servern in Europa, KI-Partner vertraglich nach § 203 StGB verpflichtet |
| Libra by Wolters Kluwer | Wolters Kluwer Online, dazu ausgewählte Inhalte des Verlags Dr. Otto Schmidt | Recherche, Entwurf, Prüfung und Analyse in einer Arbeitsumgebung, auch in Microsoft Word |
| Otto Schmidt Answers | Literatur in Otto Schmidt online | Antworten auf Rechtsfragen mit direkten Verweisen auf die Quellen; entwickelt mit Taxy.io |
Die Tabelle ist keine Rangliste und keine Empfehlung; sie gibt wieder, was die Anbieter selbst schreiben. Prüfen Sie bei jedem Angebot die Vertragsunterlagen nach § 43e BRAO, nicht die Werbeseite. Allgemeine Assistenten wie ChatGPT oder Claude greifen nicht auf diese Verlagsdatenbanken zu; ihre Datenwege vergleichen die Artikel Biwak oder ChatGPT und Biwak oder Claude.
Für welche Aufgaben in der Kanzlei eignet sich KI?
KI hilft am meisten, wo viel gelesen, sortiert und formuliert wird und ein Anwalt das Ergebnis an der Akte prüfen kann. Der DAV nennt Recherche, Dokumentenanalyse etwa bei Due-Diligence-Prüfungen, Entwürfe von Verträgen und Schriftstücken, Zusammenfassungen sowie die Transkription von Gesprächen als typische Einsatzfelder.
| Aufgabe | Eignung | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Aktenauszug und Chronologie aus Schriftsätzen und Korrespondenz | gut | jede Angabe mit Dokument und Seite belegen lassen; gescannte Akten brauchen Texterkennung |
| Schriftsatzentwurf aus einem feststehenden Sachverhalt | mittel | Sachverhalt, Anträge und Argumentation bleiben anwaltliche Arbeit |
| Vertragsvergleich zweier Fassungen | gut | für den genauen Wortlaut die Vergleichsfunktion der Textverarbeitung nutzen, KI für die inhaltliche Einordnung |
| Klauselprüfung gegen eine Kanzlei-Checkliste | gut | Checkliste vorgeben; die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB nimmt der Anwalt selbst vor |
| Rechtsprechungs- und Literaturrecherche | gut mit Datenbank, sonst nur als Einstieg | jede Fundstelle im Original lesen |
| Mandantenschreiben in verständlicher Sprache | gut | prüfen, dass die Vereinfachung den Inhalt nicht verändert |
| Übersetzung von Dokumenten | gut für Arbeitsfassungen | Fachbegriffe und Fristen am Original prüfen |
| Fristen berechnen | ungeeignet | die Fristenkontrolle bleibt beim Fristenkalender und der verantwortlichen Person |
Vergleiche die Haftungs-, Gewährleistungs- und Kündigungsklauseln in muster-a.docx und muster-b.docx. Lege klauselvergleich.csv an mit den Spalten Thema, Wortlaut A, Wortlaut B und Unterschied in einem Satz. Zitiere wörtlich, ergänze keine Klauseln und schreibe „fehlt“, wenn ein Thema nicht geregelt ist.
- Eingabe
- Zwei Vertragsmuster der Kanzlei als Word-Dateien, ohne Mandantenbezug
- Ergebnis
- Eine CSV-Tabelle mit einer Zeile je Thema
- Prüfung
- Jede Zeile gegen den Wortlaut beider Dateien lesen; die rechtliche Bewertung der Unterschiede nimmt der Anwalt vor
Warum müssen Fundstellen aus KI-Texten immer geprüft werden?
Weil Sprachmodelle Urteile, Kommentarstellen und Randnummern erfinden können, die echt aussehen. Das Amtsgericht Köln hat im Juli 2025 einen Schriftsatz gerügt, dessen Rechtsausführungen und Fundstellen nach Auffassung des Gerichts offenbar mit künstlicher Intelligenz erzeugt und frei erfunden waren. Unter einer angegebenen FamRZ-Fundstelle fand das Gericht Entscheidungen zu ganz anderen Rechtsfragen, und eine zitierte Kommentarstelle stammte von einem anderen Bearbeiter.
„Er wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Verstoß gegen § 43 a Abs. 3 BRAO handelt, wenn ein Rechtsanwalt bewusst Unwahrheiten verbreitet.“
Wie oft das vorkommt, hängt vom Modell ab und davon, ob es auf eine Datenbank zugreift. Eine Studie der Stanford University fand im Januar 2024 bei damals verbreiteten allgemeinen Modellen Halluzinationsraten, also Anteile erfundener Antworten, von 69 bis 88 Prozent bei konkreten Fragen zu Entscheidungen US-amerikanischer Gerichte (Stanford HAI). Die Zahlen gelten für ältere Modelle und ein anderes Rechtssystem, das Muster aber bleibt: Je genauer die Frage nach einer Fundstelle, desto größer das Risiko einer erfundenen Antwort.
- Jede Entscheidung über Gericht, Datum und Aktenzeichen in einer Datenbank öffnen
- Die zitierte Randnummer lesen und prüfen, ob sie die Aussage trägt
- Wörtliche Zitate Wort für Wort mit dem Original vergleichen
- Bei Kommentaren Werk, Auflage, Bearbeiter und Randnummer prüfen
- Normen in der Fassung prüfen, die zum maßgeblichen Zeitpunkt galt
- Nicht auffindbare Fundstellen streichen, nicht umformulieren
Was bedeutet die KI-Verordnung für Kanzleien?
Kanzleien sind in der Regel Betreiber allgemeiner KI-Werkzeuge, nicht Anbieter eines Hochrisiko-Systems. Anhang III Nr. 8 Buchst. a der KI-Verordnung erfasst Systeme, die von einer Justizbehörde oder in ihrem Namen verwendet werden sollen, um sie bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften und bei der Anwendung des Rechts zu unterstützen, sowie ähnlich genutzte Systeme der alternativen Streitbeilegung. Die BRAK folgert daraus, dass die in Anwaltskanzleien eingesetzten Systeme nicht darunter fallen, weil die Vorschrift Justizbehörden meint. Wer KI in einem Schlichtungs- oder Schiedsverfahren entscheidungsnah einsetzt, sollte die Einordnung gesondert prüfen. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten nach der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 ohnehin erst ab dem 2. Dezember 2027.
Für Kanzleien zählt vor allem Art. 4. Seit dem 27. Juli 2026 verpflichtet er Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen; ein bestimmtes Niveau müssen sie nicht garantieren. Die BRAK-Hinweise von 2024 zitieren noch die alte, strengere Fassung. Schulung und eine schriftliche Kanzleiregel bleiben trotzdem sinnvoll, wie der Artikel KI-Kompetenz-Schulung beschreibt. Wer auf der Website einen Chatbot für Mandanten betreibt, prüft außerdem die Transparenzpflichten nach Art. 50; die Fristen stehen unter KI-Verordnung: welche Fristen ab wann gelten.
Wie startet eine Kanzlei sicher mit KI?
Mit einer schriftlichen Kanzleiregel, zwei oder drei Aufgaben ohne Mandatsgeheimnisse und einer Vertragsprüfung nach § 43e BRAO, bevor die erste echte Akte in ein Werkzeug geht.
- Eine Kanzleiregel schreiben
Welche Werkzeuge sind freigegeben, welche Daten dürfen hinein, wer prüft Ergebnisse? Private Konten für Kanzleiarbeit schließen Sie aus.
- Mit Aufgaben ohne Mandatsbezug beginnen
Vertragsmuster vergleichen, Fortbildungsunterlagen zusammenfassen, Website-Texte und Checklisten entwerfen. Hier ist kein Mandatsgeheimnis im Spiel.
- Den Anbieter prüfen
Vertrag in Textform nach § 43e Abs. 3 BRAO, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Serverstandort und Unterauftragnehmer, kein Training mit Ihren Daten, Speicherdauer, Zugriff im Supportfall.
- Das Team schulen
Stärken, Schwächen und die Prüfroutine für Fundstellen. Ihre Beschäftigten haben Sie nach § 43a Abs. 2 BRAO ohnehin in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten; erinnern Sie daran, dass das auch für KI-Eingaben gilt.
- Prüfen und festhalten
Notieren Sie, welches Werkzeug wofür eingesetzt wurde und wer das Ergebnis geprüft hat.
- Erst dann Mandatsdaten
Nur mit einem nach § 43e BRAO verpflichteten Anbieter und, wenn das Werkzeug unmittelbar einem einzelnen Mandat dient, mit Einwilligung des Mandanten.
Passt Biwak in eine Anwaltskanzlei?
Heute nur für Arbeit ohne Mandatsgeheimnisse oder mit vollständig anonymisierten Dateien. In der Kanzlei sind das vor allem Vertragsmuster, Klauselbibliotheken, Checklisten und Fortbildungsunterlagen. Biwak ist eine Desktop-App für macOS und Windows: Sie weisen dem KI-Agenten einen Ordner zu, beschreiben den Auftrag, und er liest dort Word-Dateien, PDF mit Textebene, Excel, CSV und E-Mails, die als .eml-Datei gespeichert sind. Ergebnisse legt er als CSV, HTML oder Markdown ab, einen Klauselvergleich also als Tabelle und nicht als fertigen Schriftsatz. Weil Biwak den Ordner vor jedem Auftrag sichert, lässt sich eine ungewollte Änderung an einem Muster mit einem Klick zurücknehmen.
Für § 43e BRAO kommt es auf den tatsächlichen Datenweg an; eine lokale App allein erfüllt keine Anforderungen an das Berufsgeheimnis. Bei einem Modellauftrag übermittelt Biwak die Frage, den benötigten Kontext aus dem Gespräch und die Inhalte der verwendeten Dateien an den Modellanbieter. Gerechnet wird in der EU. Bei Modellen über Prem AI ist Vertragspartner PREM SA in der Schweiz. Vor einer Auswahl nach § 43e Abs. 2 BRAO sollten Sie drei Punkte kennen: Die Rechenpartner hinter Prem sind nicht öffentlich benannt und nur auf Anfrage zu erfahren; dass Eingaben nicht gespeichert werden, sichert Prem nach eigener Aussage vertraglich und organisatorisch zu, nicht technisch; und den verschlüsselten Modus, den Prem für Rechtsdokumente empfiehlt, setzt Biwak derzeit nicht ein. Ein AV-Vertrag mit Biwak ist in Vorbereitung. Wer der Linie der BRAK folgt, gibt Mandatsgeheimnisse ohnehin in kein Sprachmodell; wer der Linie des DAV folgt, prüft den Anbieter vorher selbst. Gespräche aus der Desktop-App liegen auf Ihrem Rechner und erreichen Biwak nur, wenn Sie selbst einen Fehlerbericht senden; die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
- Vergleich von Vertragsmustern und Klauselbibliotheken, Ergebnis als CSV-Tabelle
- Checklisten, Arbeitsanweisungen und Fortbildungsunterlagen als Entwurf
- Aktenauszüge und Chronologien aus vollständig anonymisierten Dateien
- Auswertungen aus Excel- oder CSV-Dateien der Kanzleiverwaltung ohne Mandantenbezug
- keine Anbindung an beA, Kanzleisoftware oder Outlook
- keine Texterkennung: gescannte Akten und Fotos liest Biwak nicht
- keine alten Formate wie .doc oder .msg ohne vorherige Umwandlung
- keine juristische Datenbank und in der Desktop-App praktisch keine Websuche
- keine Rechtsberatung: Ergebnisse sind Entwürfe, die der Anwalt prüft
Häufige Fragen
Dürfen Anwälte ChatGPT nutzen?
Ja, aber in frei zugänglichen Versionen nur ohne Mandatsgeheimnisse. Der DAV wertet deren Eingabe dort als unzulässige Offenbarung, die BRAK rät zu abstrakten Anfragen und vollständig anonymisierten Dokumenten. Für Mandatsdaten braucht es einen Anbieter, der nach § 43e BRAO in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Jede Antwort, vor allem jede Fundstelle, ist vor der Verwendung zu prüfen.
Brauche ich die Einwilligung meiner Mandanten, um KI einzusetzen?
§ 43e Abs. 5 BRAO verlangt sie, wenn eine Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient. Der DAV sieht ein allgemein in der Kanzlei eingesetztes Werkzeug nicht als solchen Fall. Für die gleichlautende Regel im Steuerberatungsgesetz hält die Bundessteuerberaterkammer die Frage für ungeklärt; im Zweifel holen Sie die Einwilligung ein.
Muss ich Mandanten über den KI-Einsatz informieren?
Eine allgemeine berufsrechtliche Pflicht sehen weder BRAK noch DAV. Pflichten können sich aber aus dem Anwaltsvertrag oder dem Wettbewerbsrecht ergeben, und fließen personenbezogene Daten an einen Anbieter, verlangt die DSGVO eine Information. Die BRAK empfiehlt, den Einsatz im Zweifel vertraglich zu regeln.
Ist Legal AI ein Hochrisiko-System nach der KI-Verordnung?
In aller Regel nicht. Anhang III Nr. 8 der Verordnung erfasst Systeme, die Justizbehörden bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Recht unterstützen, und die BRAK ordnet Kanzleiwerkzeuge dort nicht ein. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten ohnehin erst ab dem 2. Dezember 2027.
Was droht, wenn ein KI-Schriftsatz erfundene Zitate enthält?
Das Amtsgericht Köln hat 2025 einen solchen Schriftsatz gerügt und auf § 43a Abs. 3 BRAO hingewiesen, der die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten verbietet. Dazu kommen Haftung gegenüber dem Mandanten und ein Vertrauensschaden beim Gericht. Die BRAK weist außerdem darauf hin, dass bei sehr hohem Automatisierungsgrad fraglich werden kann, ob die Berufshaftpflicht noch eintritt.
Quellen
- § 43 BRAO: Allgemeine Berufspflicht
- § 43a BRAO: Grundpflichten
- § 43e BRAO: Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
- BRAK: Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), Stand Dezember 2024 (PDF)
- DAV: Initiativ-Stellungnahme Nr. 32/2025 zum Einsatz von KI in der Anwaltschaft, Juli 2025
- AG Köln, Beschluss vom 2. Juli 2025, 312 F 130/25
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Anhang III
- Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-Verordnung, ABl. L vom 24. Juli 2026
- Stanford HAI: Hallucinating Law, 11. Januar 2024
Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Er ist die Vorarbeit, die wir für uns selbst machen mussten, mit den Fundstellen, damit Ihre Anwältin nicht bei Null anfängt. Wo eine Frage von Ihren Umständen abhängt, steht es dabei.